Das ist der Bauunternehmer Herr Oberhauser,
nachdem er einen intensiveren Blick auf seine

Berufsgenossenschaftsbeiträge geworfen hatte

      Der original BG-Check

 

BG = Berufsgesnossenschaften, Check = Beitragscheck BG > Prüfen der Veranlagung und der Berufsgenossenschaftsbeiträge zur staatlichen Unfallversicherung.
Mit dem BG-Check überprüfen wir Ihre Veranlagung und Beitragsbescheide zur Berufsgenossenschaft ; ob Sie sachlich richtig und zweckmäßig veranlagt worden sind. Bei der Analyse werden Fehler aufgedeckt und die Veranlagung so optimiert, dass vorhandene Einsparpotentiale bei den Beiträgen realisiert und sofern vorhanden zusätzlich Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können.
Mehr als 30 % aller von und durchgeführten Beitragsprüfungen wiesen Fehler auf und führten meisten zu einer Kostensenkung beim Berufsgenossenschaftsbeitrag.
■ Sie sind bereits unternehmerisch tätig und sind mit den Beiträgen zur BG nicht mehr  einverstanden. Sie wissen aber nicht genau, wo sie  bei einem möglichen Widerspruch anzusetzen haben.
■ Nach einer Fusion von zwei Berufsgenossenschaften, haben Sie deutlich höhere Beiträge zu bezahlen als vorher - obwohl es bei Ihnen keine Unfälle, keine betrieblichen Veränderungen bei den ausgeübten Tätigkeiten sowie der Mitarbeiteranzahl gab.
■ Sie haben Widerspruch gegen den letzten Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt und die Begründung durch
die BG ist Ihnen nicht klar.
■ Sie haben in den letzen Jahren Ihren Betrieb umstrukturiert. Sie haben den Betriebsschwerpunkt verlagert sind aber noch in derselben BG veranlagt wie früher. Sie möchten wissen ob das so richtig ist.
■ Sie möchten die BG wechseln, weil Sie von einem Kollegen, der in der gleichen Branche wie sie tätig ist, erfahren haben, dass dieser bei einer anderen BG veranlagt wird und dort deutlich weniger zahlen muss.

■ Sie wünschen Rechtssicherheit bei der Veranlagung zur Berufsgenossenschaft.
■ Sie vergeben Aufträge an Subunternehmen und möchten bei Insolvenz eines Subunternehmers nicht für dessen BG Beiträge haften.
■ Sie hatten einen Unfall und sind mit der Abwicklung durch die BG nicht zufrieden.
Sie wollen ein Firma gründen. Suchen sie sich gleich am Anfang die sachlich für Sie zuständige und vorteilhafteste BG aus.
Sie möchten wissen, ob Ihre BG Beiträge zu hoch sind und sie sparen können. Dann sollten Sie ein Gespräch mit uns suchen.

 

Berufsgenossenschaften und Reichsversicherungsordnung (RVO)

Mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 wurden durch Bismarck die gesetzliche Grundlagen für die Berufsgenossenschaften geschaffen. Zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildete es die Basis der modernen Sozialversicherung. 1911 wurden die Gesetze reformiert und in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammen gefasst. Die RVO wurde erst in der Neuzeit grundlegend reformiert und durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.
In der staatlichen Unfallversicherung sind zur Zeit 21 gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand zusammen gefasst.

Unsere Beratung befasst sich hauptsächlich mit dem gewerblichen Zweig der Berufgenossenschaft.

Die Gesetzlichen Grundlagen für die Berufsgenossenschaften finden sich im SGB VII , die allgemeinen Vorschriften sind im ersten, vierten und zehnten SGB X enthalten. Eine weitere wichtige Rolle spielt der Arbeitsschutz. Die Gesetze hierzu sind im Arbeitschutzgesetz zusammen gefasst worden. Es ermöglicht auch die  Zusammenarbeit zwischen staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften.

Versicherungsschutz und Umfang: Versichert sind in den Unternehmen alle gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellte - auch Minijobs. Arbeitgeber können je nach Satzung ihrer zuständigen BG freiwillig versichert sein oder müssen ebenfalls Beiträge zahlen.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Schulunfälle sowie Berufskrankheiten zu versichern und Prävention bei der Unfallbekämpfung und zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren zu betreiben.

Es gilt der Grundsatz: Prävention vor Leistung. Tritt ein Arbeitunfall, Wegeunfall (auf dem Arbeitsweg) oder eine beruflich bedingte Berufserkrankung ein = Versicherungsfall, sind Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigung an den Verletzten, den Betroffenen, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu zahlen.
Beitragshöhe und Beitragsbescheid

Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Berufsgenossenschaften werden von den versicherten Firmen und Unternehmern durch Beiträge aufgebracht. Die Höhe der Beiträge ist die Summe aller Kosten, die für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und Verwaltungskosten seitens der BG aufgebracht werden müssen.

Die Höhe der Beiträge für das Unternehmen richtet sich nach dem Veranlagungsbescheid der für das Unternehmen zuständigen BG, dem anzuwendenden Gefahrtarif, den aktuellen Beitragsfüßen sowie der gemeldeten Lohnsumme.
Mindestens 1x jährlich erhalten die Firmen / Unternehmer
für das vorausgegangene Kalenderjahr einen Beitragsbescheid sowie einen Beitragsvorschussbescheid für das laufende Kalenderjahr.

Gegen diese Bescheide kann sachlich begründeter Widerspruch eingelegt werden, zum Bsp. wenn sich die Vorraussetzungen für die Veranlagung geändert haben oder nicht richtig veranlagt wurde.

IMPRESSUM

S. Angermaier in Zusammenarbeit mit
Dipl.Ing (FH), Dipl.Kfm.  P. Angermaier

Vorderbreitenthann 21, D 91555 Feuchtwangen

in überörtlicher Sozietät

Tel. 09852-703101     Fax 09852-703103

E-Mail: info@bg-check.eu
Steuer-Nummer 203/201/00209  G41/1, Ansbach

staunender Mann mit Fernglas sieht Tafel mit steigenden Beiträgen zur BGBG-Check: Steigende BeiträgeMann mit Helm: Unfallrisikien richtig versichernFavicon BG-Check

     www. bg-check.eu
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