Der original BG-Check

 

Sie möchten wissen, ob Ihre BG-Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu hoch sind und sie sparen können. Dann sollten Sie ein Gespräch mit unseren Fachberatern suchen.

■ Mit dem BG-Check  lässt sich Ihre Veranlagung und damit auch die Beitragssituation zur Berufsgenossenschaft überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung zeigt auf, ob Sie sachlich richtig und zweckmäßig veranlagt worden.
■ Bei der Analyse Ihres Veranlagungsbescheids werden möglicherweise auch
Fehler aufgedeckt, die zu überhöhten Beiträgen an die zuständige Berufsgenossenschaft geführt haben können.

■ Sind Fehlerquellen aufgedeckt, können Anträge an die zuständige Berufsgenossenschaft gestellt werden mit dem Ziel eine Änderung der Veranlagung zu erreichen. Ein geänderter Veranlagungsbescheid hat immer einen geänderten Beitragsbescheid zur Folge.

Ohne Zustimmung der zuständigen Berufsgenossenschaft geht hier nichts! Eine Optimierung der Beiträge - wie oft behauptet - gibt es insofern nicht. Es wird quasi die Veranlagung so optimiert, dass die angestrebte Änderung zu niedrigeren Gefahrtarifen dazu führt, dass die Beiträge der Hauptumlage sinken.

■ In der Regel kennen Sie als Unternehmer nur geänderte Beitragsbescheide mit denen Nachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung gefordert werden.
Ein Beitragsänderungsbescheid kann aber auch zu einem Guthaben führen. Diese
Erstattungsansprüche werden seitens der BG ausbezahlt oder verrechnet.
■ Mehr als 30 % aller von uns durchgeführten Veranlagungs- und Beitragsüberprüfungen wiesen Fehler auf und führten meisten zu einer Kostensenkung beim Berufsgenossenschaftsbeitrag.

 

Ein BG Check ist immer sinnvoll wenn:

■ Eine Lohnsummenprüfung an steht  und Sie befürchten, höher eingestuft zu werden. Oder die Prüfung ist bereits abgeschlossen und Sie müssen Nachzahlungen leisten.

■ Sie sind bereits unternehmerisch tätig und mit den Beiträgen zur BG nicht mehr einverstanden. Sie wissen aber nicht genau, wo sie  bei einem möglichen Widerspruch anzusetzen haben.
■ Nach einer Fusion von zwei Berufsgenossenschaften, haben Sie deutlich höhere Beiträge zu bezahlen als vorher - obwohl es bei Ihnen keine Unfälle, keine betrieblichen Veränderungen bei den ausgeübten Tätigkeiten sowie der Mitarbeiteranzahl gab.
■ Sie haben Widerspruch gegen den letzten Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt und die Begründung durch die BG ist Ihnen nicht klar.
■ Sie haben in den letzen Jahren Ihren Betrieb umstrukturiert. Sie haben den Betriebsschwerpunkt
verlagert sind aber noch in derselben BG veranlagt wie früher. Sie möchten wissen ob das so richtig ist.
■ Sie möchten die BG wechseln, weil Sie von einem Kollegen, der in der gleichen Branche wie sie tätig ist, erfahren haben, dass dieser bei einer anderen BG veranlagt wird und dort deutlich weniger zahlen muss.

■ Sie wünschen Rechtssicherheit bei der Veranlagung zur Berufsgenossenschaft.
■ Sie vergeben Aufträge an Subunternehmen und möchten bei Insolvenz eines Subunternehmers nicht für dessen BG Beiträge haften ( hierbei muss ein Jurist mitwirken).
■ Sie hatten einen Unfall und sind mit der Abwicklung durch die BG nicht zufrieden.
■ Sie wollen eine Firma gründen. Suchen sie sich gleich am Anfang die sachlich für Sie zuständige und vorteilhafteste BG aus.
■ Im Insolvenzfall kann das Überleben des Betriebs u.U. durch niedrigere Beiträge gesichert werden.

 

Berufsgenossenschaften und Reichsversicherungsordnung (RVO)

Mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 wurden durch Bismarck die gesetzliche Grundlagen für die Berufsgenossenschaften geschaffen. Zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildete es die Basis der modernen Sozialversicherung. 1911 wurden die Gesetze reformiert und in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammen gefasst. Die RVO wurde erst in der Neuzeit grundlegend reformiert und durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.
In der staatlichen Unfallversicherung sind  aufgrund der erfolgten Fusionen zur Zeit 13 gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie 32 Unfallkassen der öffentlichen und die landwirtschaftlichen BGs Hand zusammen gefasst.
Die Gesetzlichen Grundlagen für die Berufsgenossenschaften finden sich im SGB VII , die allgemeinen Vorschriften sind im ersten, vierten und zehnten SGB X enthalten. Eine weitere wichtige Rolle spielt der Arbeitsschutz. Die Gesetze hierzu sind im Arbeitschutzgesetz zusammen gefasst worden. Es ermöglicht auch die  Zusammenarbeit zwischen staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften.
Versicherungsschutz und Umfang: Versichert sind in den Unternehmen alle gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellte - auch Minijobs. Arbeitgeber können je nach Satzung ihrer zuständigen BG freiwillig versichert sein oder müssen ebenfalls Beiträge zahlen.
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Schulunfälle sowie Berufskrankheiten zu versichern und Prävention bei der Unfallbekämpfung und zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren zu betreiben.
Es gilt der Grundsatz: Prävention vor Leistung. Tritt ein Arbeitunfall, Wegeunfall (auf dem Arbeitsweg) oder eine beruflich bedingte Berufserkrankung ein = Versicherungsfall, sind Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigung an den Verletzten, den Betroffenen, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu zahlen.
Beitragshöhe und Beitragsbescheid.
Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Berufsgenossenschaften werden von den versicherten Firmen und Unternehmern durch Beiträge aufgebracht. Die Höhe der Beiträge ist die Summe aller Kosten, die für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und Verwaltungskosten seitens der BG aufgebracht werden müssen.
Die Höhe der Beiträge für das Unternehmen richtet sich nach dem Veranlagungsbescheid der für das Unternehmen zuständigen BG, dem anzuwendenden Gefahrtarif, den aktuellen Beitragsfüßen sowie der gemeldeten Lohnsumme. Wenn Sie Unfälle haben kann es Zuschläge auf die Hauptumlage geben. Mindestens 1x jährlich erhalten die Firmen / Unternehmer für das vorausgegangene Kalenderjahr einen Beitragsbescheid sowie einen Beitragsvorschussbescheid für das laufende Kalenderjahr. Gegen diese Bescheide kann sachlich begründeter Widerspruch eingelegt werden, zum Bsp. wenn sich die Vorraussetzungen für die Veranlagung geändert haben oder nicht richtig veranlagt wurde

BG-Check

Ablauf BG-Check

Fälle aus der Praxis

Links BG

IMPRESSUM

Dipl. Ing. (FH), Dipl. Kfm.  P. Angermaier

Vorderbreitenthann 21,  D 91555 Feuchtwangen

 

Tel. 09852-703101     Fax 09852-703103

E-Mail: info@bg-check.eu

Steuer-Nummer 203/201/00209211, Ansbach

in überörtlicher Sozietät  mit

Deutsche Gesellschaft  für Kostenmanagement mbH

Zentrale : Raiffeisenstr. 27-29,       70794 Filderstadt

 

Tel. 0711-4894990                Fax 0711-48949990

peter.angermaier@dgkm.de

DGKM Fachberater BG-Check

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Mann hält eine Statistik hoch mit steigenden Berufsgenossenschaftsbeiträge

Überprüfung und Optimierung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG):
Fehler bei der Veranlagung zur BG können
viel zu hohe BG-Beiträge zur Folge haben!

Ob Ihre Berufsgenossenschaftsbeiträge zu hoch sind und ob eine Beitragsoptimierung in Frage kommt, können Sie durch unsere Fachberatung  ermitteln lassen.

Es werden  folgende BG-Bescheide zur staatlichen Unfallversicherung überprüft: Veranlagungsbescheide, Beitragsbescheide, Prüfungsergebnisse sowie Widerspruchsbescheide  bei abgeschlossenem - oder laufendem Widerspruchsverfahren.
Widerspruchsverfahren werden durch fachlich versierten RA für Sozialrecht begleitet.
Die Unternehmensberatung erfolgt ohne Kostenrisiko!

Ein Mann, der ein Zahnrad stoppt, das die steigenden Berufsgenossenschaftsbeiträge symbolisiert

HALT  die KOSTEN an !

EIN BG-CHECK kann helfen , 

bei steigenden KOSTEN  für die BERUFSGENOSSENSCHAFT